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Lohnimprägnierung

Lohnimprägnierung führen wir für jedermann durch. Dazu muß die Ware nicht unbedingt von uns geliefert werden. Kleinere Mengen, insbesondere zur KDA-Imprägnierung werden gesammelt und spätestens innerhalb einer Woche imprägniert. Umfangreichere Aufträge werden unverzüglich ausgeführt, so dass selbst komplette Lkw-Ladungen innerhalb von 2 - 3 Tagen im Lohn imprägniert werden können.


Eigenschaften des Imprägniergutes

Annahme: Bei paketweiser Anlieferung muss eine Entladung mit Gabelstapler möglich sein, ansonsten erfolgt die Entladung durch den Anlieferer. Gleiches gilt für die Verladung der imprägnierten Ware.
Paketquerschnitte: max. 1,20 x 1,20 m Mindestbreite 0,90 m - bei kleineren Breiten muss die Höhe geringer als die Breite sein.
Einzelstücke können gegen Aufpreis bis 170/175 cm Breite (stärkenabhängig) imprägniert werden.
Paketlänge: bis 14,00 m längste Imprägnierlänge: ca. 14,65 m
(Einzelstücke gegen Aufpreis in der Deckelwölbung)
Paketgewicht: max. 3000 kg vor der Imprägnierung
Paketierung: Pakete müssen mit stabilem Kunststoff-/ Stahlband umreift sein:
Pakete bis 3,00 m mit mindestens 1 Umreifung
Pakete über 3,00 m mit mindestens 2 Umreifungen
besonders lange Pakete oder ungewöhnliche Paketquerschnitte nach Absprache.
Lattung: Eine Lattung der Ware ist für die Imprägnierung selbst bei gehobelter Ware nicht erforderlich und für eine sichtbare Oberfläche wegen möglicher Farbunterschiede ggf. ungeeignet. Da bei der Imprägnierung große Menge Schutzsalzlösung in das Holz gedrückt werden, ist aber in den meisten Fällen zur schnelleren Trocknung nach der Imprägnierung eine Lattung der Ware angezeigt.
Lagerung: Die Ware wird auf Wunsch während der Fixierzeit und eine Woche darüber hinaus kostenlos bei uns witterungsgeschützt gelagert.
Aufmaß/Abrechnung: Bei Anlieferung ist ein nachvollziehbares Aufmaß der Partie beizufügen. Die Abrechnung erfolgt i.P. nach diesem Aufmaß. Bei größeren Abweichungen zu den von der Anlage ermittelten Mengen, die durch fehlerhaftes Aufmaß bzw. Übermaß der Ware entstehen, wird auf Basis der von unseren Anlagen ermittelten Mengen abgerechnet, weil in diese auch die erforderlichen Schutzsalzmengen eingebracht werden müssen.